| Kinderarbeit in Industrieländern oft kaum sichtbar |
| Kinder und Jugendliche |
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Zu den schlimmsten Formen der Kinderarbeit zählen Sklaverei, Kinderhandel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Zwangsarbeit, Zwangsrekrutierung für den Einsatz in bewaffneten Konflikten, Prostitution, Einsatz für pornografische Darstellungen und kriminelle Handlungen sowie gesundheits- und sicherheitsgefährdende Arbeit. Einer Untersuchung aus dem Jahr 2005 der britischen UNICEF (UNICEF UK) zufolge, sind einige dieser Formen von Kinderarbeit auch in den sogenannten Industrieländern vorhanden.
Hier bestünde "die Problematik der 'unsichtbaren' Kinderarbeit", so Trsek. "Denn die große Mehrzahl der Kinder arbeitet nicht in Vertragsverhältnissen, sondern im Familienbetrieb, wie in der Landwirtschaft oder in Familienwerkstätten, oder im sogenannten informellen Sektor - auf der Straße, als Dienstboten, als Zwangsprostituierte."
Schätzungen zufolge arbeiteten 2005 zwischen 300.000 und 800.000 Minderjährige in den USA in der Landwirtschaft. Dem US-amerikanischen Gesetz zufolge ist Kinderarbeit bei den meisten landwirtschaftlichen Arbeiten ab dem Alter von 12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Das Gesetz variiere von Bundesstaat zu Bundesstaat, sowie von Ernte zu Ernte. Dass die Betroffenen Pestiziden und größerem Risiko als in anderen Arbeitssektoren ausgesetzt sind, wurde offenbar nicht berücksichtigt, kritisiert die Studie. Laut UNICEF-Untersuchung stammte der Großteil der Minderjährigen aus Minderheitengruppen oder Gruppen mit migrantischen Hintergrund.
In der Untersuchung wurde anhand von Beispielen aus Großbritannien, Frankreich und Griechenland auch die Existenz des Einsatzes von Kindern für kriminelle Handlungen wie Drogenhandel, Einbruch und Bettelei geschildert. Auch würden einige Industriezweige - "mehr als andere" - Kinderarbeiter einsetzen. Beispielsweise sollen in Portugal rund 47.000 Kinder im schulpflichtigen Alter in Schuhfabriken gearbeitet haben, anstatt in die Schule zu gehen.
In jenen oben genannten Ländern, sowie in anderen Ländern der EU seien Kinder wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung unterworfen. Dies umfasse weit mehr als minderjährige Albaner, die in Griechenland betteln müssten, minderjährige Rumänen, die in Frankreich oder Italien für kriminelle Aktivitäten eingesetzt würden, osteuropäische Mädchen, die zu Prostitution gezwungen würden und vor allem aus West-Afrika stammende Betroffene, die als Haushaltsgehilfen arbeiten müssten. Kinderarbeit in Europa ist meist eng verknüpft mit Kinderhandel - wie anhand zahlreicher, in der UNICEF-Untersuchung angeführter Beispiele offenkundig wird. Mit den Worten "ein weiteres Problem hinsichtlich Datenerfassung ist die Kombination mit anderen illegalen Aktivitäten wie Frauen- und Kinderhandel sowie die grenzübergreifenden Aktivitäten skrupelloser Krimineller", bezog Trsek Stellung. Herkunftsländer der Betroffenen seien laut einem Recherchebericht zu "Kinderhandel in Osteuropa" der Organisation "Terre des Hommes Deutschland" aus 2001 unter anderen Albanien, Russland, Moldawien, die Ukraine, Rumänien und Bulgarien. Ein Bericht der Wochenzeitung "Die Furche" bestätigt dies im Gespräch mit Norbert Ceipek, Leiter der Wiener Einrichtung "Drehscheibe" für Opfer von Kinderhandel im Vorjahr: 2009 seien in Österreich gehandelte Mädchen aus Moldawien, Rumänien, Bulgarien und der Ukraine aufgegriffen worden. Zu den Zielländern zählen unter anderen mittel- und westeuropäische Länder wie Frankreich, Großbritannien, Italien, Griechenland und Österreich.
Aus der UNICEF-Untersuchung aus dem Jahr 2005 geht hervor, dass Unter-18-Jährige in Großbritannien durchaus zur Zielgruppe für den Militärdienst zählen. Schätzungen zufolge dienten 2005 zwischen 6.000 und 7.000 Betroffene dem britischen Heer. Großbritannien unterzeichnete im Jahr 2003 das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention unter Vorbehalt des Falles einer "echten militärischen Notwendigkeit" oder der Unmöglichkeit "solche Personen von der Bereitstellung" aufgrund der Art und der Dringlichkeit der Situation zurückzuziehen und somit die "operative Effizienz ihres Schiffes oder Einheit zu untergraben".
Die Europäische Union entwickelte Strategien zur Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel. 1994 wurde eine Richtlinie zum "Schutz von Jugendlichen bei der Arbeit" erlassen, die einen Minimalstandard für alle EU-Mitgliedstaaten festsetzte. Das oberste Ziel der Richtlinie ist die Bekämpfung von illegaler Kinderarbeit. Die Rechtslage bestimmt unter anderem die maximalen Arbeitszeiten für Kinder im Schulalter, das Verbot der Nachtarbeit mit Ausnahmen für Unter-18-Jährige und reguliert die Umstände unter denen die Zielgruppe arbeiten darf. Unter-15-Jährige wurden als Kinder definiert.
Einem im Mai 2010 veröffentlichten Bericht der Internationalen Arbeitorganisation (International Labour Organisation/ILO) zufolge geht die Zahl der arbeitenden Kinder weltweit zurück, durch die Wirtschaftskrise habe sich die Abnahme jedoch verlangsamt. Demnach arbeiteten 2008 noch 215 Millionen Kinder - nur drei Prozent weniger als 2004. Damals waren 222 Millionen der insgesamt 1,5 Milliarden Kinder zwischen fünf und 17 Jahren betroffen.
Um auf Kinderarbeit, ihre Folgen und Ursachen aufmerksam zu machen, wurde vor vier Jahren der 12. Juni zum Internationalen Tag gegen Kinderarbeit erklärt, der bei der ILO heuer im Zeichen von "Go for the goal...end child labour" steht. Sie fordert - wie auch UNICEF und eine Reihe von Nicht-Regierungsorganisationen - mehr Anstrengungen gegen die Kinderarbeit. (APA) |
Sonntag, 05.02.2012
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Route: Eselsweg, Wildparkweg, Brückchenweg, Elsterweg und im Bogen zurück
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